Fall 1 – Hausverbot

Wie sich die Ausgleichskasse Zug / IV-Stelle Zug arbeit beschafft

Der IV-Rentner Peter D. leidet an Diabetes, Multipler Sklerose und Depressionen und ist auf Hilfe von Dritten angewiesen. Er hat Anspruch auf Hilflosenentschädigung und auf einen jährlichen Assistenzbeitrag.

Die IV-Stelle Zug hat die Zahlungen dieser Versicherungsleistungen für 2013 und 2014 eingestellt. Zudem fehlen ihm die Assistenzbeiträge für Juli und August 2016.

Als Peter D. persönlich auf der Behörde vorspricht, um die Auszahlung in bar zu verlangen, wird er mithilfe der Polizei in seinem Rollstuhl unsanft vor die Tür gesetzt. Zudem erhielt Peter D. Hausverbot.

Die Geschichte

23.11.2016 – Anwalt von Peter D. > IV-Stelle Zug
Schreiben „Unzulässiges Zurückhalten von Versicherungsleistungen“

25.11.2016 – Peter D. besucht die IV-Stelle Zug
Für Peter D. endet der Besuch mit einem Polizeieinsatz und Hausverbot der IV-Stelle Zug.

02.12.2016 – IV-Stelle Zug > Anwalt von Peter D.
Die IV-Stelle Zug informiert den Anwalt von Peter D. schriftlich über das Hausverbot.

Peter D. fordert die IV-Stelle zweimal dazu auf, eine beschwerdefähige Verfügung Betreff Hausverbot zu erlassen, ohne Erfolg.

14.02.2018 – Peter D. > Verwaltungsgericht des Kantons Zug
Peter D. wendet sich an das Verwaltungsgericht Zug und verlangt, der IV-Stelle Zug sei die Weisung zu erteilen, eine beschwerdefähige Verfügung betreffend das am 2. Dezember ausgesprochene Hausverbot zu erlassen.

22.02.2018 – Verwaltungsgericht des Kantons Zug > Regierungsrat des Kantons Zug
Das Verwaltungsgericht informiert den Regierungsrat schriftlich darüber, das es nach ihrer ersten Einschätzung bei dem Schreiben der IV-Stelle Zug vom 2. Dezember um eine Verfügung in Briefform ohne Rechtsmittelbelehrung handelt. Weiter sei das Verwaltungsgericht nicht zuständig und überweißt den Fall an den Regierungsrat.

27.02.2018 – Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug > IV Stelle Zug
Die Volkswirtschaftsdirektion informiert die IV Stelle Zug schriftlich darüber, dass der Regierungsrat die Volkswirtschaftsdirektion mit der Antragstellung im Fall Peter D. beauftragt hat. Weiter wird die IV-Stelle um eine Stellungnahme und die Zustellung sämtlicher Akten, die diesen Fall betreffen, ersucht.

22.03.2018 – IV-Stelle Zug > Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug
Die Stellungnahme der IV-Stelle Zug. Eine inhaltslose Geschichtenerzählung über 5 Seiten, in der nicht beantwortet wird, ob es sich bei dem Schreiben der IV-Stelle Zug vom 2. Dezember um eine Verfügung handelt.

Weiter schreibt die IV-Stelle, dass es aus ihrer Sicht weder erforderlich noch sachdienlich sei, sämtliche IV-Akten von Peter D. der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug zukommen zu lassen. Der Grund, die Akten haben mehrere KG Gewicht und über 1000 Seiten.

14.06.2018 – Peter D. > IV-Stelle Zug
Peter D. ersucht bei der IV-Stelle Zug um 1Aufhebung des Hausverbots.

27.06.2018 – IV-Stelle Zug > Peter D.
Die IV-Stelle Zug antwortet Peter D. mit der Aufforderung, dass Gesuch um Aufhebung des Hausverbots schriftlich zu begründen.

29.06.2018 – Anwalt Peter D. > IV Stelle
Der Anwalt von Peter D. ersucht bei der IV-Stelle Zug um Aufhebung des Hausverbots und klärt über den Sachverhalt auf.

03.07.2018 – IV-Stelle Zug > Anwalt Peter D.
Aufhebung des Hausverbots.